Politische Schwerpunkte von Arbeitgeber Banken
Arbeitgeber Banken vertritt die Interessen der Bank- und Finanzbranche nicht nur gegenüber Behörden und in der Öffentlichkeit, sondern setzt sich in politischen Geschäften, die Arbeitgeberthemen der Bank- und Finanzbranche besonders betreffen, für branchenfreundliche Lösungen ein.
Reform der 2. Säule
Nach der gescheiterten Reform der Altersvorsorge im Jahr 2017 beauftragte der Bundesrat die Dachverbände der Sozialpartner mit der Ausarbeitung eines Reformvorschlags für die 2. Säule. Im Juli 2019 präsentierten der Schweizerische Arbeitgeberverband, der Schweizerische Gewerkschaftsbund und Travail Suisse den sogenannten Sozialpartner-Kompromiss für die 2. Säule. Der Bundesrat übernahm diesen Vorschlag und schickte ihn im Dezember 2019 in Vernehmlassung.
Der Inhalt dieses Vorschlags umfasst die sofortige Senkung des Umwandlungssatzes auf 6 Prozent in einem Schritt, einen umlagefinanzierten Rentenzuschlag zur Kompensation resp. Erhaltung des Rentenniveaus, eine Halbierung des Koordinationsabzuges sowie eine Vereinfachung der Sätze für die Altersgutschriften. Die Kosten für diesen Vorschlag belaufen sich 2,3 Milliarden Franken pro Jahr. Finanziert werden soll dies mit einer Erhöhung der Lohnprozente um 0,5 Prozent.
Arbeitgeber Banken lehnte den bundesrätlichen Reformvorschlag für die 2. Säule in seiner Vernehmlassungsantwort an den Bundesrat entschieden ab. Der Vorschlag verstösst gegen das bewährte 3-Säulen-Prinzip und sieht ein teures und ineffizientes Ausgleichsverfahren nach dem Giesskannenprinzip vor. Aufgrund dieser eklatanten Schwachstellen erscheint das Modell nicht mehrheitsfähig und die dringende Reform der 2. Säule ist gefährdet. Zusammen mit rund 40 anderen Arbeitgeberverbänden und anderen Organisationen schlug Arbeitgeber Banken deshalb im Rahmen der Vernehmlassung ein eigenes Modell vor, das auf einem angepassten Vorschlag des Pensionskassenverbandes ASIP beruht und aufgrund dessen die dringend nötige Reform der 2. Säule mehrheitsfähig umgesetzt werden könnte. Die Kosten für diesen vernünftigen Mittelweg belaufen sich auf 1,6 Milliarden Franken pro Jahr, die ohne Erhöhung der Lohnbeiträge finanziert werden können. Kernpunkt des Modells ist die dezentrale Finanzierung über Rückstellungen, die bei den Vorsorgeeinrichtungen zum Ausgleich von Umwandlungssatzverlusten gebildet wurden.
Anfang 2021 begann die nationalrätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit mit der Beratung der BVG-Reform. Der Mittelweg als mehrheitsfähiger Alternativ-Vorschlag zum sogenannten Sozialpartner-Kompromiss wird von der Kommission ernst genommen und als valable Alternative diskutiert.
Vaterschaftsurlaub
In der Volksabstimmung vom 27. September 2020 wurde die Vorlage für einen bezahlten Vaterschaftsurlaub mit 60,3 Prozent Ja-Stimmen angenommen. Damit können Väter innerhalb von sechs Monaten ab Geburt eines Kindes zwei Wochen bezahlten Urlaub beziehen. Finanziert wird der Urlaub wie die Mutterschaftsentschädigung über die Erwerbsersatzordnung (EO). Die Vorlage trat am 1. Januar 2021 in Kraft.
Arbeitgeber Banken lehnte sowohl die Vaterschaftsinitiative wie auch den vom Schweizer Stimmvolk angenommenen Gegenvorschlag aus grundsätzlichen ordnungspolitischen Überlegungen zur Initiative ab. In seiner Vernehmlassungsantwort hielt Arbeitgeber Banken fest, dass eine starre und gesetzlich verordnete Einheitsregelung klar der falsche Weg sei. Arbeitgeber müssen auf betrieblicher Ebene und gemäss den Bedürfnissen der Mitarbeitenden flexibel und in Abhängigkeit ihrer jeweiligen Möglichkeiten Vereinbarungen treffen können. Dass dies gut funktionieren kann, zeigen Beispiele aus der Bankbranche. So gewähren verschiedene Banken einen Vaterschaftsurlaub, der über die vom Stimmvolk angenommenen zwei Wochen hinausgeht, werdende Väter profitieren in einigen Banken beispielsweise von mehr Freitagen, mehr Flexibilität in der Arbeitsgestaltung für die Zeit nach der Geburt oder von der Möglichkeit einer Pensenreduktion während einer bestimmten Zeit. Zudem sieht der Gesamtarbeitsvertrag der Bankbranche eine grosszügige überobligatorische Familienzulage vor.
Schlussendlich galt es auch für Arbeitgeber Banken, den von der Schweizer Stimmbevölkerung angenommenen Vaterschaftsurlaub demokratisch zu akzeptieren und in den Betrieben umzusetzen.
Überbrückungsrente
Die Überbrückungsrente für ältere Arbeitslose ist Teil des Massnahmenpakets des Bundesrats zur Stärkung des inländischen Fachkräftepotenzials. Ziel dieser Rente ist es, die soziale Sicherheit von älteren Arbeitslosen zu verbessern. Personen, die nach dem 60. Altersjahr von der Arbeitslosenversicherung ausgesteuert werden, sollen bis zum Bezug der Altersrente Überbrückungsleistungen (ÜL) erhalten, wenn sie vorher genügend lang in der Schweiz erwerbstätig waren und nur wenig Vermögen besitzen. Ihr Reinvermögen muss weniger als 50 000 Franken (für Alleinstehende) und 100 000 Franken (für Ehepaare) betragen. Der Bund rechnet mit jährlich etwa 3400 Betroffenen. Das neue Gesetz wurde im Juni 2020 vom Parlament verabschiedet. Ein Referendum, das von der SVP ergriffen wurde, kam nicht zustande.
Arbeitgeber Banken lehnte die Überbrückungsrente ab, verzichtete aber auf eine aktive Unterstützung des Referendums, weil einige Punkte wie namentlich die Höhe der Überbrückungsrente in der parlamentarischen Beratung entschärft werden konnten. Aus Sicht von Arbeitgeber Banken ist das Haupthindernis für den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt von älteren Erwerbslosen häufig nicht das Alter, sondern die Qualifikation. Deshalb setzt die Überbrückungsrente am falschen Ort an und kann die permanente Weiterbildung als unattraktiv erscheinen lassen. Zudem können die verhältnismässig hohen Rentenansätze auch zu Fehlanreizen führen (bei Mitarbeitenden und Arbeitgebern). In der ersten Jahreshälfte 2021 wird der Bundesrat die Verordnung zum Gesetz publizieren. Es ist davon auszugehen, dass die Überbrückungsleistungen in der zweiten Hälfte 2021 in Kraft treten werden.
Stabilisierung AHV
Die AHV ist chronisch unterfinanziert: Trotz dem Zuschuss aus der Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF), die im Mai 2019 vom Schweizer Stimmvolk angenommen wurde, betrug das Umlagedefizit bereits Ende 2019 wieder rund eine Milliarde Franken und steigt bis 2025 auf 10 Milliarden Franken (pro Jahr!). Mit dem Reformpaket «AHV 21» zur Stabilisierung der AHV will der Bundesrat die AHV-Renten sichern, das aktuelle Rentenniveau halten und die AHV-Finanzierung bis 2030 sichern.
Um dieses Ziel zu erreichen, sind eine Angleichung des Rentenalters von Frau und Mann in vier Schritten, Ausgleichsmassnahmen für die Frauenjahrgänge von 1959 bis 1967 in der Höhe von 700 Millionen Franken pro Jahr, eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,7 Prozent sowie eine Flexibilisierung des Rentenbezugs (62 bis 70) koordiniert für AHV und BVG vorgesehen.
Arbeitgeber Banken lehnte die Vorlage in dieser Form bereits in seiner Vernehmlassungsantwort an den Bundesrat klar ab. Der Bundesrat setzt die Akzente bei der Reform der AHV erneut falsch: Die sogenannte Stabilisierung der AHV soll weitgehend einnahmenseitig über eine übertriebene Erhöhung der Mehrwertsteuer erfolgen. Dadurch sinkt der Druck auf echte Reformen. Aus Arbeitgebersicht kann einer Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,3 Prozent zugestimmt werden, wenn gleichzeitig weitere Reformen angepackt werden. Arbeitgeber Banken favorisiert allerdings ein Modell der Indexierung des Rentenalters an die Lebenserwartung, wie dies mit der Renteninitiative vorgeschlagen wird.
Das Geschäft zur «AHV 21» befindet sich noch immer im parlamentarischen Beratungsprozess. Es darf davon ausgegangen werden, dass das Bundesparlament im Laufe des Jahres 2021 über eine Vorlage zur Stabilisierung der AHV abstimmen wird.
Geschlechterquoten
Grosse börsenkotierte Unternehmen sollen künftig mehr Frauen in die Geschäftsleitung und in den Verwaltungsrat wählen. Seit dem 1. Januar 2021 sind die entsprechenden Bestimmungen zu den Geschlechterrichtwerten in Kraft.
Konkret gilt seit Anfang Jahr also ein Richtwert von 30 Prozent Frauen im Verwaltungsrat und 20 Prozent Frauen in der Geschäftsleitung. Werden diese Richtwerte nicht eingehalten, ist das Unternehmen verpflichtet, im Vergütungsbericht die Gründe anzugeben und die Massnahmen zur Verbesserung darzulegen. Die Berichterstattungspflicht beginnt für den Verwaltungsrat fünf und für die Geschäftsleitung zehn Jahre nach Inkrafttreten der Bestimmungen im Januar 2021.
Arbeitgeber Banken lehnt Geschlechterrichtwerte aus grundsätzlichen Überlegungen ab. Quoten stellen einen hoheitlichen Eingriff in die Organisationsfreiheit der Unternehmen dar und sind der falsche Weg, um das übergeordnete Ziel einer besseren Frauenvertretung in obersten Führungsorganen zu erreichen. Ausserdem wird mit Geschlechterquoten einseitig auf ein Diversitätskriterium fokussiert, während für die Funktionsfähigkeit von Führungsgremien weitere Kriterien wichtig sind, darunter Alter, Ausbildung oder Fachkompetenzen.
Lastenausgleich Familienausgleichskassen
Die Finanzierung der Familienzulagen erfolgt über Prozentsätze vom Lohn, welche der Arbeitgeber abführt. Diese Lohnanteile sind nicht einheitlich festgelegt. Der Bund regelt die Mindestleistungen für Kinderzulagen und Ausbildungszulagen für Jugendliche, nicht jedoch die Beitragssätze der Familienausgleichskassen (FAK).
Um eine faire Lastenteilung bei den Familienleistungen innerhalb der Kantone zu erzielen, soll gemäss der Motion «Familienzulagen. Für eine faire Lastenverteilung» innerhalb eines Kantons der Lastenausgleich zwischen den FAK verpflichtend eingeführt werden. In sechzehn Kantonen gibt es bereits einen vollen Lastenausgleich zwischen den FAK, in zehn Kantonen würde die Einführung notwendig.
Der Bundesrat schickte im April 2020 einen Vorentwurf zur Revision des Bundesgesetzes über die Familienzulagen in Vernehmlassung. Arbeitgeber Banken sprach sich in seiner Stellungnahme zuhanden des Bundesrates klar gegen die Einführung eines zwingenden, vollen Lastenausgleichs unter den Familienausgleichskassen aus. Die Forderung nach einem vollen Ausgleich stellt nicht nur eine unnötige Einschränkung der kantonalen Kompetenzen dar. Die Bezeichnung «voller Lastenausgleich» ist auch irreführend, denn «voll» ausgeglichen werden nicht Kinderlasten, sondern Risikosätze. Im Resultat müssen Branchen mit überdurchschnittlich vielen Kindern, trotz «vollen Ausgleichs» der Risikosätze hohe Ausgleichszahlungen leisten, wenn sie gleichzeitig ihre Arbeitnehmenden gut entlöhnen.