Erfolgreicher Verhandlungsabschluss stärkt die Sozialpartnerschaft

Die Sozialpartner der Bankbranche haben sich in aufwendigen, aber konstruktiven Verhandlungen auf verschiedene Ergänzungen der Gesamtarbeitsverträge Vereinbarung über die Anstellungsbedingungen der Bankangestellten (VAB) und Vereinbarung zur Arbeitszeiterfassung (VAZ) sowie auf eine Weiterführung der projektbasierten Zusammenarbeit geeinigt. Die wichtigsten Änderungen in der VAB betreffen den Ausbau der Elternurlaube, die Erhöhung des Mindestlohnes sowie die Aufnahme von Bestimmungen über die mobil-flexible Arbeit. Bei der VAZ wurde die Lohngrenze für den Verzicht auf die Zeiterfassung angepasst, sodass künftig mehr Mitarbeitende von der Befreiung von der Zeiterfassung profitieren können.

Kernstück der über hundertjährigen Sozialpartnerschaft in der Bankbranche ist die Vereinbarung über die Anstellungsbedingungen der Bankangestellten (VAB). Nach dem Verständnis von Arbeitgeber Banken soll diese einen guten Standard für attraktive Arbeitsbedingungen setzen, gleichzeitig aber auch einen grossen Spielraum für die Banken lassen, um sich durch individuelle und weiter gehende Bestimmungen auf dem Arbeitsmarkt zu differenzieren. Dementsprechend ist Arbeitgeber Banken grundsätzlich zurückhaltend, wenn es um den Ausbau der materiellen VAB-Bestimmungen geht. Das Gleiche gilt für die 2016 in Kraft getretene Vereinbarung über die Arbeitszeiterfassung (VAZ). Gemäss der Sozialpartnerschaftsstrategie von Arbeitgeber Banken stehen in einer modernen und wirkungsvollen Sozialpartnerschaft weniger der Ausbau der kollektiven Arbeitsbedingungen im Vordergrund, sondern sozialpartnerschaftliche Projekte zu gemeinsamen Zielsetzungen. Diesbezüglich hat die Bankbranche in den vergangenen Jahren mit der Grundkompetenz-Kampagne «skillaware» oder der Sozialpartnerschaftlichen Fachstelle zur Lohngleichheit (SF LoBa) den Tatbeweis dafür erbracht, dass ausserhalb von Verhandlungen konkrete Projekte im Interesse der Bankangestellten und der Banken umgesetzt werden können.

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AGB_Portrait_Balz Stuekelberger
Balz Stückelberger
Geschäftsführer, Leiter Recht und Sozialpartnerschaft
Bericht

Arbeitgeber müssen sich auf neue Lebensgewohnheiten einstellen und ihre Arbeits- und Karrieremodelle entsprechend anpassen.