Lohngleichheit: Sozialpartnerschaftliche Fachstelle mit erfreulicher Zwischenbilanz
Arbeitgeber Banken betreibt gemeinsam mit seinen Sozialpartnern seit Mitte 2020 eine Fachstelle für die Umsetzung der Lohngleichheit. Diese schweizweit einzigartige Branchenorganisation überprüft auch die gesetzlich vorgeschriebenen Lohnanalysen und verleiht ein Branchengütesiegel. Der dabei zur Anwendung gelangende Standard geht über die Anforderungen des Gleichstellungsgesetzes hinaus. Eine erste Zwischenbilanz zeigt, dass bisher 44 Banken mit rund 30 000 Mitarbeitenden überprüft wurden. Alle Banken haben die Kontrolle bestanden und es wurde festgestellt, dass die nicht erklärbaren Lohndifferenzen im gesetzlichen Toleranzbereich liegen. Der Mittelwert der Nettolohndifferenz liegt bei –4,2 Prozent.
Seit dem 1. Juli 2020 sind Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitenden verpflichtet, betriebsinterne Lohngleichheitsanalysen durchzuführen und diese durch eine externe Stelle überprüfen zu lassen. Die Sozialpartner der Bankbranche haben die neuen Pflichten zum Anlass genommen, eine gemeinsame Fachstelle für Lohngleichheit zu gründen: Diese Sozialpartnerschaftliche Fachstelle Lohngleichheit in der Bankbranche (SF LoBa) nahm im August 2020 ihren Betrieb auf und berät seither die paritätische Kommission in Fragen der Lohngleichheit und bietet den Banken eine professionelle Anlaufstelle.